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Garantieabwicklung

Ihr Handy befand sich kürzlich bei uns zur Reparatur, es scheint jedoch etwas nicht ordnungsgemäß zu funktionieren oder behoben worden zu sein?

Mit Ihrer Reparatur haben Sie bei uns ein halbes Jahr Garantie erhalten. Teilen Sie uns über dieses Formular Ihre Auftragsnummer sowie den Mangel mit und retournieren Sie das Gerät an unsere Werkstatt. Wir bemühen uns um die schnellstmögliche Behebung des Defekts.

Folgende Beschädigungen sind nicht durch die Garantie gedeckt:

  • Sämtliche Arten von mechanischen Beschädigungen: z.B. Displaybrüche

  • Feuchtigkeitsschäden

  • Softwarefehler

  • Wenn Geräte zwischenzeitlich von anderen Personen/Dienstleistern repariert wurde

Bitte beachten Sie, dass die Garantieansprüche nicht auf mechanische Beschädigungen (z.B. durch Sturz und bei Bruch) und Feuchtigkeisschäden geltend gemacht werden können. Es gelten die selbigen Bedingungen wie der der jeweiligen Hersteller. 

Bitte beachten Sie die Garantielaufzeiten:

  • Original Ersatzteile (ausgenommen Akkus):

    12 Monate

  • Nachbauteile oder „Original-Qualität“:

    6 Monate

  • Auf alle Akkus:

    6 Monate

  • Software-Reparaturen:

    Keine Garantieansprüche

  • Austauschgeräte vom Hersteller (z.B. Apple):

    3 Monate

Der Ablauf

  • Online-Garantieformular ausfüllen

  • Gerät verpacken & einsenden

  • Wir überprüfen Ihr Gerät 

  • Sie erhalten eine Rückmeldung bzw. Ihr Gerät retour

oder

Besuchen Sie uns in einer unserer Filialen.

Fragen & Antworten

Was passiert, wenn der Garantieanspruch erloschen ist?

In diesem Fall ist die Reparatur kostenpflichtig.

Bleiben die Daten im Zuge der Reparatur erhalten?

Um Softwarefehler auszuschließen müssen wir oftmals das Betriebssystem am Gerät zurücksetzen. Sämtliche Daten gehen dabei verloren. Wir empfehlen daher selbst eine Datensicherung durchzuführen. 

Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust der Daten.

Was passiert, wenn sich im Zuge der Garantie-Reparatur herausstellt, dass der Schaden nicht durch die Garantie gedeckt ist?

Sollte die Reparatur im Zuge der Garantieansprüche nicht möglich sein, erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. 
Bei Ablehnung des Kostenvoranschlages ist eine Aufwandspauschale von EUR 35,- inkl. Ust. zu begleichen.